Steuervorteil bei Lebensversicherungen?!

Rund zehn Jahren ist es her, woLebensversicherungen ihr Steuerprivileg verloren. Doch im Einzelfall gibt es bei jetzt auslaufenden Verträgen immer noch eine steuerliche Begünstigung.

Lebensversicherungen sind immernoch der Deutschen liebstes Anlageprodukt, obwohl sie kaum noch Renditen abwerfen und die Steuerprivilegien längst der Vergangenheit angehören. Mit dem zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz wurden für nach 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen diese Steuerprivilegien abgeschafft, und das ausgezahlte Kapital ist grundsätzlich zu versteuern.

Was aber die wenigsten wissen: Einen kleinen Steuervorteil gibt es doch noch. Bei Lebensversicherungen, die zwischen 2004 und April 2009 abgeschlossen wurden und eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren haben, ist nur die Hälfte des Ertragsanteils, also die Differenz zwischen Auflaufleistung und den gezahlten Versicherungsbeiträgen, steuerpflichtig, sofern die Auszahlung als Einmalzahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahrs erfolgt.

Dieses „kleine“ Steuerprivileg kommt also jetzt für entsprechende Verträge zur Anwendung, die ab dem 1. Januar 2017 ausgezahlt werden.

Es wird geraten, im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung die begünstigten LV-Erträge anzugeben, um in den Genuss der hälftigen Besteuerung zum persönlichen Steuersatz zu kommen.

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